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Die wichtigsten Änderungen der Forschungszulage auf einen Blick

Beitrag vom 21. Mai 2024


Alles über die Veränderungen im Zuge des Wachstumschancengesetztes und der am 16. April in Kraft getretenen Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung auf einen Blick

Alle Infos im Überblick

Grafik von blauem Stern

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Grafik von Einstellungen

Forschungszulage für 2020 noch beantragbar

Grafik von 2 blauen Personen

Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Sie

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

Ines Anders

Team Lead
Ines Anders ist Teil unseres Teams in Graz und leitet den Bereich Förderungen in Deutschland.

1. Angaben zu externen Beratern

Erforderlich werden in Zukunft Angaben zu externen Beratern, die gegen Entgelt an der Antragsstellung mitgewirkt haben. – Sofern neben dem Antragsteller weitere, externe Personen gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitgewirkt haben, sind deren Namen sowie Angaben zum Beratungsunternehmen (Rechtsform, Anschrift) anzugeben.


2. Max. 3 Wirtschaftsjahre in der Zukunft

Die BSFZ-Bescheinigung kann in Zukunft für max. drei volle Wirtschaftsjahre in die Zukunft beantragt werden.

3. Frühere Auszahlung

Eine frühere Auszahlung der Forschungszulage ist durch die Integration in das Steuervorauszahlungsverfahren möglich


4. Anpassungen im Antragsportal

Die BSFZ bereitet die entsprechenden Anpassungen im Antragsportal derzeit vor. Sobald die Anpassungen erfolgt sind, werden alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und diese Seite aktualisiert.

5. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderbar

Da mit dem Wachstumschancengesetz nun auch eigenbetrieblich genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden können (wenn du zum Beispiel für dein Forschungsvorhaben eine bestimmte Maschine anschaffen musst, ohne die du dein Projekt nicht durchführen kannst), muss in Zukunft angegeben werden, was und warum hergestellt oder angeschafft werden muss und für welchen Teil des F&E-Vorhabens das notwendig ist.


Die neuen Zahlen im Detail

  • Eigenleistungen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden nun mit 70 EUR pro Arbeitsstunde (statt bisher 40 EUR) gefördert, jedoch weiterhin für maximal 40 Stunden pro Woche.
  • Ab 2024 werden auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für die Förderung berücksichtigt.
  • Der Einbezug förderfähiger Kosten für in Auftrag gegebene Forschungsarbeiten wird von 60% auf 70% erhöht.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage wird auf 10 Mio. EUR erhöht
  • Die Forschungszulage beträgt generell 25 % der Bemessungsgrundlage, mit einer neuen zusätzlichen Erhöhung um 10 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition.

Zusatzinformation: Letzte Chance auf die Forschungszulage 2020!

Sie haben Ihr F&E-Projekt im Jahr 2020 gestartet und die Forschungszulage noch nicht beantragt? Schnelles Handeln ist jetzt gefragt!

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der zügigen Erstellung der Antragsunterlagen und sorgen für die fristgerechte Einreichung beim Finanzamt (bis spätestens 31.12.2024). Mit dem Fördersatz von 25% und der maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Mio.€ können Sie für Ihre Vorhaben bis zu 1 Mio.€ Förderung pro Jahr erhalten!

Unser Team für Ihre Forschungszulage ist gerne für Sie da!

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

Ines Anders

Team Lead
Ines Anders ist Teil unseres Teams in Graz und leitet den Bereich Förderungen in Deutschland.

Elena Soriano

Senior Consultant
Elena Soriano ist Teil unseres Teams in Wien. Sie arbeitet im Bereich Forschungszulage.

Christopher Scholz

Senior Consultant
Christopher Scholz ist Teil unseres Teams in Berlin und zuständig für Förderprojekte in Deutschland.

Karolina Niendorf

Senior Consultant
Karolina Niendorf ist Teil unseres Teams in Deutschland und zuständig für Förderprojekte im Bereich Forschungszulage.

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