Einverständnis erklären:
Sie können die negative Bewertung akzeptieren. In diesem Fall kann die (verbleibende) Forschungsprämie lt. Gutachten beim Finanzamt angefordert werden.
Weitere Unterlagen einreichen:
Alternativ können Sie einen Einspruch einbringen und detailliertere Projektunterlagen oder externe Gutachten an die Finanzverwaltung übermitteln und eine Neubewertung beantragen.
Da es für Einwendungen oder Gegengutachten keine vorgeschriebenen Formate (zB keine Zeichenbegrenzungen, Visualisierungen möglich) gibt, können Sie Ihr F&E-Projekt äußerst detailliert darstellen.
Ein negatives Gutachten sehen wir als besondere Herausforderung! Und die nehmen wir regelmäßig mit großem Erfolg an! Mit einer Zusagequote von über 80 % bei Einsprüchen und Wiedereinreichungen konnten wir für unsere Kunden bereits über 4 Millionen Euro an steuerfreien Forschungsprämien reaktivieren.
Kontaktieren Sie uns gerne! Wir analysieren Ihr Projekt gemeinsam mit Ihnen und unterstützen Sie umfassend bis zur Auszahlung Ihrer letzten Fördermittel.