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Forschungszulage – ungenutzte Potenziale

Beitrag vom 13. Juni 2022


Über 200.000 Unternehmen in Deutschland, die regelmäßig Innovationen hervorbringen – aber nur 5.504 Anträge auf steuerliche Forschungszulage seit 2020. Auch mehr als 2 Jahren nach Start des neuen Förderinstruments für F&E-Projekte scheint diese Refinanzierungsmöglichkeit weitgehend unbekannt.

Im Januar 2020 in Kraft getreten, unterstützt die steuerliche Forschungszulage selbstfinanzierte, mit technischen Umsetzungsrisiken behaftete Innovationsprojekte in Deutschland mit bis zu € 1 Mio. Refinanzierung pro Jahr. Das Instrument besticht gerade gegenüber der hergebrachten Forschungsförderung mit vier klaren Vorteilen:

  • es steht themenübergreifend und branchenoffen für alle Projektinhalte und Unternehmensgrößen zur Verfügung;
  • es ist anders als viele klassische Förderprogramme offen, langfristig angelegt und kennt keinen Wettbewerb um begrenzte Budgets,
  • es können bis zur Obergrenze von € 4 Mio. F&E-Kosten jährlich beliebig viele Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Entwicklung und experimentelle Entwicklung für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen platziert werden;
  • die Antragstellung ist jederzeit unabhängig von der Projektdurchführung möglich und bietet damit nicht zuletzt die Chance, bereits laufende und sogar abgeschlossene oder gescheiterte Projekte zu fördern.

Ob innovatives Start-up, regelmäßig forschender Konzern oder mittleres Unternehmen mit einem einmaligen Innovationsvorhaben – solange die F&E-Kosten in einer Betriebsstätte mit Steuerpflicht in Deutschland getragen und der F&E-Charakter des Projekts nachgewiesen werden kann, haben alle Unternehmen Anspruch auf die Zulage. Dazu zählen nicht nur die gut 33.000 Unternehmen, die als forschende Unternehmen klassifiziert sind oder die 180.000 Betriebe, die regelmäßig Innovationen hervorbringen. Ein großer Teil der gut 3,1 Millionen Unternehmen in Deutschland dürften das ein oder andere antragsberechtigte Innovationsvorhaben durchführen, ohne sich darüber selbst im Klaren zu sein.

Demgegenüber machen sich die 5.504 bis Ende Januar 2022 gestellten Anträge auf Forschungszulage mit insgesamt 7.838 F&E-Vorhaben eher bescheiden aus. Die Verteilung auf die einzelnen Größenklassen der Unternehmen ist dabei recht gleichmäßig mit einem kleinen Vorteil für Unternehmen zwischen 10 und 50 Mitarbeitern (28%), gefolgt von großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern (26%). Nur 2% aller Anträge wurde von Unternehmen innerhalb der ersten beiden Jahre nach ihrer Gründung gestellt. Beschieden wurde im genannten Zeitraum gerade einmal 4.209 Anträge. Positiv begutachtet wurden davon 3.328 Anträge, die Erfolgsquote lag damit bei 79%. Auch wenn dies gerade im Vergleich zu klassischen Programmen eine beeindruckende Rate ist, zeigt sich auch hier bereits die Tendenz verschärfter Projektbegutachtungen: Im vergangenen Jahr lag die Anerkennung noch bei 83% aller Anträge.

Seit dem ersten Tag der Forschungszulage sind wir von der Inspiralia GmbH, vormals m27 für unsere Kunden aktiv und sind stolz auf unsere Erfolgsquote von 98%, die wir seit 2020 durchgängig halten. Dabei kommt uns gerade beim kritischen ersten Schritt, der Projekt-Zertifizierung, nicht nur unsere Expertise aus über 25 Jahren klassischer F&E-Förderung zugute, sondern auch unsere 10 Jahre Erfahrung mit dem österreichischen Pendant der Forschungszulage, die dort als Forschungsprämie bekannt ist. Wenn auch Sie ihre Chancen kennenlernen und wahrnehmen wollen, zögern Sie nicht, uns jederzeit anzusprechen und einen Termin zu vereinbaren.

Die genannten Zahlen zur Forschungszulage finden sie hier zum Nachlesen.

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