Gefördert wird ein hochqualitatives Forschungsprogramm in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft-Wirtschaft. Die Forschungsthemen sind thematisch offen, müssen aber klar definiert werden.
Antragsberechtigt sind Konsortien, die aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen (aus dem In- und Ausland) bestehen.
Förderfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht zur österreichischen Bundesverwaltung gehören.
Förderfähige Kategorien umfassen:
Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG.