Das Forschungszulagengesetz wird beachtlich ausgeweitet, um Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen.
Die Änderungen treten ab dem Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hindernissen zu befreien und die Bedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um Deutschland als Standort für die Zukunft zu stärken, anzupassen und zu modernisieren.
Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen des Gesetzes auf 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren hiervon durch:
Ursprünglich sah der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz etwa 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro vor. Dieser Entwurf erhielt im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit und wurde daher im Rahmen des Vermittlungsverfahrens angepasst. Dabei wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert und unter anderem die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. In dieser überarbeiteten Fassung haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Gesetz nun beschlossen.