Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder:
Oben genannte Projekte müssen dabei in einem der folgenden Schwerpunktbereiche angesiedelt sein:
Die Summe der förderfähigen Gesamtkosten pro Vorhaben beträgt min. € 50.000,- & die Antragstellung muss vor der ersten verbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zumindest die behördliche Eingangsbestätigung von verhandlungsfähigen Antragsunterlagen für das betreffende Vorhaben vorliegen.
Darüber hinaus sind Investitionen in folgende Anlagen im Zusammenhang mit der Verbrennung von Abfällen förderbar:
¹ Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren.
² Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können (vgl. § 2 Abs. 5 Z 4 und 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002).
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und sozialökonomischen Betriebe. Förderbar sind ausschließlich Umsetzungsprojekte in Österreich.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 5 Mio. Euro bzw. 7,5 Mio. Euro bei Investitionen im Zusammenhang mit der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm bzw. maximal:
Die förderungsfähigen Kosten sind: