Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Success Case
Success Case - constellr GmbH
Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
karriere bei inspiralia
Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Success Case
Success Case - constellr GmbH
Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
karriere bei inspiralia
Steiermark aufgepasst
Bis zu 800.000 Euro Förderung sichern
Die Förderung für lebendige Orts- und Stadtkerne unterstützt Maßnahmen, um wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Funktionen steirischer Orts- und Stadtkerne zu fördern.
Oesterreich / Umwelt Umwelt

KPC Kreislaufwirtschaft

Beitrag vom 4. März 2025

KPC Kreislaufwirtschaft

Grafik von Einstellungen

Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten für Nachhaltigkeit

Grafik von blauem Stern

bis zu 7.500.000€ Förderung

Grafik von blauem Kompass

Unsere Experten begleiten Sie über den gesamten Prozess

Lukas Kager

Team Lead
Lukas Kager ist Teamleiter vom Team Umwelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder:

  • Zirkuläres Design
    • Nachhaltiges Design von Produkten
    • Nachhaltige Gestaltung von Produktionsprozessen
  • Nachhaltige Geschäftsmodelle¹
  • Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen inklusive Spenden
  • Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung²

Oben genannte Projekte müssen dabei in einem der folgenden Schwerpunktbereiche angesiedelt sein:

  • Baustoffe, Bauteile und Bauteilsysteme, Bau- und Abbruchabfälle
  • Kunststoffe und Metalle
  • Verpackungen
  • Elektrische und elektronische Geräte und Batterien
  • Textilien und Matratzen
  • agrarische Roh- und Reststoffe
  • Lebensmittel (Wiederverwendung)

Die Summe der förderfähigen Gesamtkosten pro Vorhaben beträgt min. € 50.000,- & die Antragstellung muss vor der ersten verbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zumindest die behördliche Eingangsbestätigung von verhandlungsfähigen Antragsunterlagen für das betreffende Vorhaben vorliegen.

Darüber hinaus sind Investitionen in folgende Anlagen im Zusammenhang mit der Verbrennung von Abfällen förderbar:

  • Anlagen zur Verbrennung von kommunalem Klärschlamm als Vorbehandlung vor einer Rückgewinnung von Phosphor aus der dabei entstehenden Verbrennungsasche (gem. § 20 Abs. 1 AWV 2024).
  • Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche von Klärschlammverbrennungsanlagen (gem. § 20 Abs. 1 AWV 2024).
  • Anlagen zur stofflichen Verwertung von Rückständen aus Abfallverbrennungsanlagen gemäß Kapitel 4.10. des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023.

Definitionen

¹ Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren.

² Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können (vgl. § 2 Abs. 5 Z 4 und 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002).


Wer wird gefördert?

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und sozialökonomischen Betriebe. Förderbar sind ausschließlich Umsetzungsprojekte in Österreich.

Wie und wie viel wird gefördert?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 5 Mio. Euro bzw. 7,5 Mio. Euro bei Investitionen im Zusammenhang mit der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm bzw. maximal:

  • Kleine Unternehmen: maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten
  • Mittlere Unternehmen: maximal 40 % der förderungsfähigen Kosten
  • Große Unternehmen: maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten
  • Fördereinreichung als „De-Minimis-Förderung“: maximal 80 % der förderungsfähigen Kosten maximal 300.000 Euro


Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind:

  • Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Anlagen inklusive Montage und Installation und erstmalige Inbetriebnahme. Das gilt auch für Demonstrations- und Pilotanlagen.
  • Planungsaufwände im Zusammenhang mit einer Investition (bis max. 10 % der anerkennbaren materiellen Investitionskosten).
  • Immaterielle Maßnahmen wie z.B. Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitnehmer:innen oder Untersuchungen, Konzepte und ähnliches, die im Vorfeld einer geplanten Umsetzung im eigenen Einflussbereich notwendig sind.

HIER können Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Unser Expertenteam steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung

Lukas Kager

Team Lead
Lukas Kager ist Teamleiter vom Team Umwelt.

Christian Pfeiffer

Senior Consultant
Christian Pfeiffer verstärkt unser Team in Linz und ist für den Bereich Umweltförderung zuständig.

Andreas Schwarz

Consultant
Andreas Schwarz ist Teil von unserem Team in Wien und arbeitet im Umweltförderbereich und im Bereich Sustainability.

Andrea Kirchmeier

Office Managerin
Andrea Kirchmeier ist Teil in unserem Team in Linz und für den Bereich Office und Endabrechnungen zuständig.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Sie möchten immer auf dem neuesten Stand bleiben, wenn es um Förderungen geht? Abonnieren Sie jetzt einfach und unverbindlich unseren Newsletter!


Diesen Beitrag teilen
WÄHLEN SIE IHRE SPRACHE
WÄHLEN SIE IHR ZIELLAND
Für welches Land möchten Sie
Förderungen erkunden?
in Österreich bleiben
Deutschland
Schweiz