Unterstützt werden Maßnahmen, die eine effiziente Energienutzung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen fördern.
Fördermittel stehen allen Unternehmen und unternehmerisch tätigen Organisationen zur Verfügung. Zudem können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen Anträge stellen.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Die Höhe der Förderung wird basierend auf der Investitionssumme sowie der jährlich eingesparten CO₂-Menge berechnet (750 Euro pro Tonne CO₂), wobei maximal 15–30 % der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert werden können.
Fördersätze:
Zu den förderungsfähigen bzw. umweltrelevanten Kosten zählen Material-, Montage- und Planungskosten.
Förderungsfähige Projektbestandteile: