Unternehmen, die Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung haben, können für ihre angefallenen Forschungsaufwendungen eine Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent beantragen. Dabei sind sowohl eigenbetriebliche Forschung im Unternehmen als auch Auftragsforschung prämienbegünstigt.
Seit 2012 führt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Gutachter die inhaltliche Prüfung der Forschungsprämie durch.
Inhaltlich entscheidend ist primär, ob bei der Umsetzung des Projektes bzw. des Auftrags technische Aufgabenstellungen gelöst werden müssen, die mit einem technischen Risiko behaftet sind und durch Aufbau von technischem Wissen im Unternehmen gelöst werden konnten.
Die Beurteilung erfolgt anhand der bekannt gegebenen Angaben, wobei die Begriffsdefinitionen des § 108c EStG, der Forschungsprämienverordnung sowie ergänzend nach dem sogenannten Frascati Manual (2002) der OECD die Grundlage bilden.
Im Frascati Manual sind Kriterien, Definitionen und Abgrenzungen von Forschung und experimentelle Entwicklung definiert, die Europaweit als Basis für Forschung & Entwicklungs-Projekte gelten. Sämtliche Förderstellen und auch Forschungsprämien-ähnliche Steuerbegünstigungen oder -Gutschriften in anderen EU-Ländern beziehen sich auf diese Grundlage bei der Ausgestaltung ihrer Richtlinien und Förderprogramme.