Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen und Innovationsnetzwerken bei marktorientierten Technologieentwicklungen in allen Branchen.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, sowie auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.
Das seit langem beliebte Programm fördert unabhängig von Thema und Branche anspruchsvolle Innovationsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit höchstens 500 Mitarbeitern. Mit Förderquoten bis zu 45% beträgt die maximal mögliche Zuschusshöhe € 247.500. Einzelprojekte und Kooperationsvorhaben sind ebenso möglich wie eine anschließende Förderung von Maßnahmen zur Markteinführung.
Der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition wurde ab 2024 auf 35% angehoben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten, sondern auch (unter bestimmten Voraussetzungen) die Auftragskosten sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.