Der Eintritt in neue Märkte ist voll von Unsicherheiten – Der Internationalisierungsscheck fördert daher erste Eintrittsaktivitäten
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Förderquote beträgt 50%:
Gefördert werden externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen uvm.
Anträge können noch bis 31.03.2023 eingebracht werden
Die richtige Zielgruppe in neuen Märkten anzusprechen ist alles andre als trivial. Der Digital-Markt Scheck unterstützt solche Maßnahmen und reduziert das finanzielle Risiko
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Förderquote beträgt 50% – mit einem maximalen Auszahlungsbetrag von € 7.500
Gefördert werden externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing. Beispielsweise:
Anträge können noch bis 31.03.2023 eingebracht werden
Wirtschaften im internationalen Kontext, aber Know-how fehlt? Der Projektgeschäfts-Scheck hilft gezielt dabei, Know-how über neue Märkte aufzubauen.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Förderquote beträgt 50% – mit einem maximalen Auszahlungsbetrag von € 7.500
Gefördert werden externe Kosten für Beratung, Marketing, Reisen und Veranstaltungen. Im Gegensatz zum Internationalisierungsscheck liegt stets der Know-how-Aufbau im Vordergrund. Z.B. durch:
Der Scheck eignet sich besonders für die Erstellung von internationalen Projektanträgen, wie EU-Förderungen! Siehe dazu: EU-Förderungen
Anträge können noch bis 31.03.2023 eingebracht werden