Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen.
Kriterien:
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Art der Förderung:
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Berechnungsgrundlage:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Investitionssumme sowie der jährlich eingesparten CO₂-Menge. Pro eingesparter Tonne CO₂ werden 750 Euro gewährt, jedoch maximal 15–30 % der umweltrelevanten Investitionskosten.
Förderhöhen im Überblick:
Bei Projektkosten bis 150.000 Euro:
Kleine Unternehmen: 25 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Mittlere Unternehmen: 20 %
Große Unternehmen: 15 %
Bei Projektkosten über 150.000 Euro:
KMU und große Unternehmen: 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Zu den förderfähigen Kosten zählen Material-, Montage- und Planungskosten.
Förderungsfähige Projektteile:
Wärmetauscher
Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme
Pufferspeicher
Pumpen
Steuerungselektronik (MSR – Messen, Steuern, Regeln)
Entsorgungskosten für stillgelegte Kessel- und Tankanlagen
Weitere betriebsrelevante Anlagenteile
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