Gefördert werden ganzheitliche Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit in Unternehmen. Im Fokus stehen sowohl technische Investitionen als auch organisatorische und personelle Sicherheitsaspekte. Förderfähige Kosten sind unter anderem:
Beratungskosten, z. B.
Durchführung einer Cyber-Security-Risikoanalyse
Beratung zur Optimierung der IT-Sicherheit
Einführung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems
Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in IT-Hard- und Software, z. B.
Implementierung von Firewalls
Zonentrennung im Netzwerk
Trennung von Besucher- und Firmennetzwerken
Kosten für Lizenzen von IT-Sicherheitslösungen (max. 12 Monate)
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, z. B.
facheinschlägige Weiterbildungs- und Zertifizierungsmaßnahmen
unternehmensweite Awareness-Trainings für MitarbeiterInnen
Nicht förderfähig sind:
Interne Personalkosten
Reisekosten, Gebühren und nicht eindeutig zuordenbare Ausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, Bekleidung)
Rechnungen unter € 100 netto
Anschaffungskosten für gebrauchte Maschinen, Kameras oder Laptops
Reine IT-Hardware- oder Softwareanschaffungen ohne Sicherheitsbezug
Ersatzinvestitionen bzw. Austausch bestehender IT-Infrastruktur
Projekte ohne Sensibilisierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen mit IT-Arbeitsplätzen
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und richtet sich nach den anrechenbaren Projektkosten. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
Mindestprojektkosten: € 5.000 (netto)
Förderintensität: 30 % der anrechenbaren Projektkosten
Maximale Förderung: € 15.000
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