Kombinationen sind möglich!
a. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.
b. Gefördert kann sowohl nach dem regulären Beihilfenrahmen (AGVO) als auch dem speziellen – und befristeten – Krisenrahmen (TCF) werden.
Die Förderquoten betragen:
i. AGVO:
ii. TCF:
Eine Liste der Regionalfördergebiete finden Sie hier: https://www.oerok.gv.at/fileadmin/user_upload/Bilder/3.Reiter-Regionalpolitik/5._EU-Beihilfenrecht/22-27/NRFG_AT_2022-2027_Gemeindeliste.pdf
Wie üblich ist es notwendig, den Antrag vor Projektstart zu stellen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Förderung an: kristof.pipam@inspiralia.com
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