Eine einheitlich verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) existiert nicht. Als Orientierung dient jedoch häufig die „Empfehlung der EU-Kommission zur Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen“.
Diese Empfehlung basiert auf vier zentralen Kriterien (die genauen Definitionen können direkt in der Empfehlung nachgelesen werden):
Anzahl der Beschäftigten
Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Unabhängigkeit des Unternehmens
Eine Übersicht über diese Kriterien sowie die zugehörigen Schwellenwerte bietet die nachfolgende Tabelle.
Idealerweise liegen alle diese Merkmale vor, um ein Unternehmen eindeutig einer Größenklasse zuordnen zu können. In der Praxis ist dies jedoch selten der Fall, da nicht immer vollständige Informationen verfügbar sind. Deshalb wird in der Statistik meist die Mitarbeiterzahl als zentrales Kriterium verwendet, wobei je nach Datenverfügbarkeit auch Umsatzgrößenklassen für Auswertungen herangezogen werden können.
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