Österreich hat sich bis zum Jahr 2030 ein großes Ziel gesetzt: Die vollständige Deckung des inländischen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien.
Um für diese ambitionierte Aufgabe den nötigen Turbo zu zünden, wurde im Jahr 2021 das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG) von der Österreichischen Bundesregierung beschlossen und in Kraft gesetzt. Dadurch sollen nun neben weiteren Maßnahmen jährlich 1.100 GWh an PV-Erzeugung zugebaut werden.
Als Nachfolger, der bisher durch das Ökostromgesetz verfügbaren ÖMAG-Förderung wird ab 2022 die EAG Photovoltaik-Förderung mit insgesamt zwei unterschiedliche Fördersystemen zu Verfügung stehen. Die Vergütung für eingespeisten Strom in Form der sogenannten Marktprämie befindet sich derzeit noch in Begutachtung durch Prüforgane auf EU- Ebene und wird voraussichtlich ab Q3 2022 ausgerollt werden.
Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh soll ab April verfügbar sein und jährlich in jeweils zwei Calls eingereicht werden können. Die PV Anlagen werden dabei abhängig von der Peak-Leistung in vier unterschiedliche Kategorien A, B, C und D eingeteilt und durch einen einmaligen Zuschuss im Zuge der Neuerrichtung bzw. Erweiterung vergütet. Kleinanlagen bis 10 kWp in Kategorie A werden dabei nach Datum des Antrags gereiht, größere Analgen über 10 kWp in den Kategorien B, C und D werden nach Höhe des jeweils benötigten Förderbetrags gereiht.
Wichtig ist die jeweilige Bestellung der Anlage erst nach Einbringen des Förderantrags zu tätigen da eine mögliche Förderung andernfalls sofort ausgeschlossen wird. Bei allen Fragen zu möglichen Förderhöhen für geplante PV- Projekte und zur Einreichung von Förderanträgen bei der EAG- Förderstelle können die technischen Experten der m27 verlässliche und kompetente Unterstützung leisten. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und die zukünftige Zusammenarbeit.