Unternehmerische Investitionen mit Fokus auf Beschäftigung und Wachstum. Speziell in den Bereichen Innovation, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung, bspw. Neuerrichtung eines Standorts, Erweiterung eines Standorts, Investitionen in Prozess- oder Produktinnovationen sowie Betriebsdiversifizierung. Gefördert werden Investitionen in das abnutzbare Anlagenvermögen. Nicht gefördert werden idR Personalkosten, Sachkosten, Werbekosten, Grundstücke etc.
Das Förderansuchen muss VOR Beginn der ersten verbindlichen Projektaktivität (= Lieferung, Anzahlung, Bestellung etc.) eingereicht werden. Finanzierungsgespräche und Planungsleistungen können davor stattfinden!
Regelt die maximal zulässigen Förderquoten. Förderzuschüsse KÖNNEN bis zu diesen Höchstwerten pro Projekt ausgeschüttet werden, MÜSSEN allerdings nicht!
Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet), inhaltlicher Güte des Projekts und Unternehmensgröße.
Regionalfördergebiete: Befinden sich im Regelfall abseits urbaner Räume. Tendenziell schlechter erschlossene Gebiete (hinsichtlich Anbindung). Vergleichsweise geringe Anzahl wertschöpfender Unternehmen.
KMU-Definition
Die nachfolgende Bundesländer-Förderübersicht ist auf KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ausgelegt. Für die Zuordnung zu dieser Kategorie werden die Kriterien:
herangezogen. Wobei die Anzahl der Mitarbeiter das vorrangige Merkmal darstellt.
Dabei wird im Regelfall der letztgültige Jahresabschluss als Referenz herangezogen. Eine einmalige Überschreitung muss noch keine höhere Einstufung bedeuten. Man betrachtet stets die Entwicklung der letzten Jahre.