Unternehmerische Investitionen mit Fokus auf Beschäftigung und Wachstum. Speziell in
den Bereichen Innovation, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung, bspw.
Neuerrichtung eines Standorts, Erweiterung eines Standorts, Investitionen in Prozess- oder
Produktinnovationen sowie Betriebsdiversifizierung.
Gefördert werden Investitionen in das abnutzbare Anlagenvermögen. Nicht gefördert
werden idR Personalkosten, Sachkosten, Werbekosten, Grundstücke etc.
Das Förderansuchen muss VOR Beginn der ersten verbindlichen Projektaktivität
(= Lieferung, Anzahlung, Bestellung etc.) eingereicht werden. Finanzierungsgespräche und
Planungsleistungen können davor stattfinden!
Regelt die maximal zulässigen Förderquoten. Förderzuschüsse KÖNNEN bis zu diesen
Höchstwerten pro Projekt ausgeschüttet werden, MÜSSEN allerdings nicht!
Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von
Investitionsstandort (Regionalfördergebiet), inhaltlicher Güte des Projekts und
Unternehmensgröße.
Regionalfördergebiete: Befinden sich im Regelfall abseits urbaner Räume. Tendenziell
schlechter erschlossene Gebiete (hinsichtlich Anbindung). Vergleichsweise geringe Anzahl
wertschöpfender Unternehmen.
KMU-Definition
Die nachfolgende Bundesländer-Förderübersicht ist auf KMU (kleine und mittlere
Unternehmen) ausgelegt. Für die Zuordnung zu dieser Kategorie werden die Kriterien:
herangezogen. Wobei die Anzahl der Mitarbeiter das vorrangige Merkmal darstellt.
Dabei wird im Regelfall der letztgültige Jahresabschluss als Referenz herangezogen.
Eine einmalige Überschreitung muss noch keine höhere Einstufung bedeuten. Man
betrachtet stets die Entwicklung der letzten Jahre.