Gefördert werden Unternehmensprojekte im Bereich der experimentellen Entwicklung, die auf die Entwicklung verwertbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen – einschließlich digitaler Innovationen.
Die inhaltliche Ausrichtung sowie die eingesetzten Schlüsseltechnologien werden von den Unternehmen selbst festgelegt und individuell definiert.
Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups sowie Großunternehmen (GU). Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen – wie Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen – sind nicht verpflichtend, können jedoch positiv bewertet werden.
Zudem können junge Forscher:innen aktiv in die Projektarbeit eingebunden werden.
Die Finanzierung erfolgt als Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen (ab 30.01.2025 zu einem Zinssatz von 1,75 % p.a.). Bei größeren Projekten können zusätzlich Haftungen für Bankkredite sowie ein Kreditkostenzuschuss gewährt werden.
In vielen Bundesländern ist darüber hinaus eine Aufstockung durch Landesfördermittel möglich.
Rahmenbedingungen der Förderung:
Projektvolumen: bis zu 3 Millionen Euro je Projekt
Förderhöhe: in der Regel 50 % der förderfähigen Projektkosten
Die konkrete Förderquote richtet sich vorrangig nach der Unternehmensgröße
Wesentliche Voraussetzungen sind:
die Restfinanzierung des Projekts durch das Unternehmen
ein nachvollziehbarer Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Fördermittel
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