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Mit unserem neuen Standort können wir unseren Kundinnen und Kunden einen noch besseren Service für den deutschen Markt bieten.
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Für Mobilitätswende: 2 Ausschreibungen
Die Ausschreibungen „Zero Emission Mobility“ und „Mobilität 2023“ wurden veröffentlicht und bieten Unternehmen große Hilfe zur Mobilitätswende. Hier finden Sie beide Ausschreibungen im Überblick.
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News / AWS AWS

Energiekostenzuschuss 2

Beitrag vom 18. September 2023

Durch die weiterhin rasant steigenden Kosten für Treibstoffe, Strom und Erdgas haben vor allem energieintensive Unternehmen große Probleme den Preisen Stand zu halten. Als Maßnahme zur Abfederung steigender Energiekosten wurde der AWS Energiekostenzuschuss eingeführt. Diese Unterstützung soll Unternehmen und gewerblichen Vereinen dabei helfen die Preiserhöhung abzufedern, sowie deren Wettbewerbsfähigkeit beibehalten. Nun geht der AWS Energiekostenzuschuss in die zweite Runde – der AWS Energiekostenzuschuss 2 ist da!

Zuschuss im Vergleich zum EKZ 1 von 30% auf 60% erhöht! (in Stufe 1)
In Stufe 1 und 2 entällt das Energieintenstitätskriterium von 3%! (im vergleich zum EKZ 1)

Was wird gefördert?

Höhe der Energie-Mehrkosten im Vergleich zu 2021.
Es sind mindestens Mehrkosten von € 5.000 netto im ersten Halbjahr 2023 notwendig.

Förderbare Energieträger:

  • Strom
  • Gas
  • Dampf
  • Wärme (inkl. Fernwärme)
  • Kälte Treibstoffe
  • Heizstoffe (zB. Heizöl, Biomasse, Kohle Holzpellets)


Wer wird gefördert?

Alle Unternehmensgrößen sämtlicher Branchen, mit Ausnahme von:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Realitätenwesen
  • Dienstleister der Erdöl-/Erdgas-Branche
  • Energieversorger
  • Mineralölkonzerne
  • Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion

Ob freie Berufe (verkammert oder nicht verkammert) berücksichtigt werden können, wird derzeit noch verhandelt

Wie und wie viel wird gefördert?

Förderung durch nicht-rückzahlbaren Zuschuss.

  • Stufe 1: 60% der Energiemehrkosten im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021
  • Stufe 2: 50% der Energiemehrkosten im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021
  • Stufe 3-5 sind nur bei sehr energieintensiven Unternehmen von Relevanz.

In Stufe 1 und 2 entfällt das Energieintensitätskriterium von 3% (im Vergleich zum EKZ 1)


Sonstiges

Bestätigung einer externen Steuerberatung oder Bilanzbuchhaltung zur Einreichung notwendig.
Trifft eines der folgenden Kriterien zu, kann kein Antrag gestellt werden:

  • Es liegt kein steuerliches Wohlverhalten vor (z.B. Gibt es Steuerrückstände?)
  • Doppelförderung (z.B. Haben Sie für den selben Zeitraum bereits Energiekostenzuschüsse erhalten?)
  • Lfd. Insolvenzverfahren (bzw. Voraussetzungen gegeben)
  • Unternehmensgründung (Fand die Gründung des Unternehmens nach dem 1.1.2022 statt?)
  • Antragssteller ≠ Endverbraucher
  • Mehrkosten (Liegen die Mehrkosten im 1. Halbjahr 2023 unter € 5.000?) → Energiepauschale möglich

Alles über Den Energiekostenzuschuss 2 im Überblick in unserem neuen Video:

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